Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten Neuhaus-Schierschnitz

Mo 9 – 12 Uhr
Di 9 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr
Mi geschlossen
Do 9 – 12 Uhr & 13 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr

Öffnungszeiten Judenbach

Mo geschlossen
Di 8 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr
Mi 8 – 12 Uhr
Do geschlossen
Fr 8 – 12 Uhr

Personalausweis

Beantragung
Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Man kann sich bei der Beantragung von Personalausweisen nicht vertreten lassen. Ihre Meldestelle kann den Antrag nur aufnehmen, wenn Sie Ihren bisherigen Personalausweis, Pass- bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde vorlegen. Bringen Sie bitte ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) mit.

Gebühren
Bei der Beantragung ist seit 01.01.2021 eine Gebühr von EUR 37,00 zu entrichten. Bei einer Gültigkeit von 6 Jahren ist eine Gebühr von EUR 22,80 zu bezahlen.

Gültigkeitsdauer
Ihr Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Personalausweis nur 6 Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises dauert ca. 2-3 Wochen.

Abholung
Nach Erhalt des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei Berlin kann die Abholung erfolgen. Bei Abholung ist der alte Personalausweis vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht vorzulegen.

Reisepass

Beantragung
Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Man kann sich bei der Beantragung von Reisepässen nicht vertreten lassen. Personen unter 18 Jahren bedürfen für die Beantragung eines Reisepasses der Einwilligung Ihres gesetzlichen Vertreters. Ihre Meldestelle kann den Antrag nur aufnehmen, wenn Sie Ihren bisherigen Personalausweis, Pass- bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde vorlegen. Bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) mit.

Gebühren
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von EUR 60,00 zu entrichten. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr EUR 37,50.

Gültigkeitsdauer
Ihr neuer Reisepass ist 10 Jahre gültig. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass nur 6 Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines neuen Reisepasses dauert ca. 3-4 Wochen.

Abholung
Nach schriftlicher Mitteilung durch die Meldestelle kann die Abholung erfolgen. Bei der Abholung ist der alte Reisepass vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht vorzulegen.

Kinderreisepass

Beantragung
Die Beantragung ist nur durch die gesetzlichen Vertreter möglich. Es ist die Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter notwendig. Ihre Meldestelle kann den Antrag nur aufnehmen, wenn die gesetzlichen Vertreter sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Geburtsurkunde des Kindes ist vorzulegen. Unabhängig vom Alter des Kindes ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen. Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses für Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist das persönliche Erscheinen des Kindes notwendig, da Unterschriftspflicht besteht.

Gebühren
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von EUR 13,00 zu entrichten, bei einer Verlängerung EUR 6,00.

Gültigkeitsdauer
Der Kinderreisepass ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines neuen Kinderausweises dauert max. 2 Tage.

Abholung
Bei der Beantragung wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr Kinderreisepass fertig gestellt ist. Sollten Sie bereits einen Kinderreisepass besitzen, so ist dieser bei der Abholung vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.

Vorläufiger Personalausweis

Beantragung
Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Man kann sich bei der Beantragung von einem vorläufigen Personalausweis nicht vertreten lassen. Ihre Meldestelle kann den Antrag nur aufnehmen, wenn Sie Ihren bisherigen Personalausweis, Pass- bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde vorlegen. Bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) mit.

Gebühren
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von EUR 10,00 zu entrichten.

Gültigkeitsdauer
Ihr vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines vorläufigen Personalausweises dauert max. 2 Tage.

Abholung
Bei der Beantragung wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr vorläufiger Personalausweis fertig gestellt ist. Bei Abholung ist der alte Personalausweis vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht vorzulegen.

Vorläufiger Reisepass

Beantragung
Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Man kann sich bei der Beantragung von vorläufigen Reisepässen nicht vertreten lassen. Personen unter 18 Jahren bedürfen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses die Einwilligung Ihres gesetzlichen Vertreters. Ihre Meldestelle kann den Antrag nur aufnehmen, wenn Sie Ihren bisherigen Personalausweis, Pass- bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde vorlegen. Bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.

HINWEIS: Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Reisepass benötigt und eine Ausstellung im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Entsprechende geeignete Nachweise sind vorzulegen.

Gebühren
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von EUR 26,00 zu entrichten

Gültigkeitsdauer
Ihr vorläufiger Reisepass ist 1 Jahr gültig.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines vorläufigen Personalausweises dauert max. 2 Tage.

Abholung
Bei der Beantragung wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr vorläufiger Reisepass fertig gestellt ist. Bei Abholung ist der alte Reisepass vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht vorzulegen.