Einheitlicher Ansprechpartner
Umsetzung EG-DLR-RL 2006/123
Nach § 71e des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) können ab dem 28.12.2009 Verwaltungsverfahren, die über die einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen (§ 71a ThürVwVfG) auf Wunsch des Antragstellers auch elektronisch abgewickelt werden.
Die elektronische Abwicklung erfolgt über die einheitliche Stelle (§ 71a Abs. 1 i.V.m. § 71e ThürVwVfG) bzw. direkt über die Gemeinde Judenbach (§ 71a Absatz 2 i.V.m. § 71e ThürVwVfG).
Bitte nutzen Sie hierzu in beiden Fällen ausschließlich folgenden Link:
einheitlicher Ansprechpartner für Thüringen
Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL)
Bitte schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, direkt an die Gemeinde Föritztal, da diese von uns nicht bearbeitet werden können.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde Föritztal außerhalb der Verfahren nach § 71a ThürVwVfG aus technischen Gründen keinen elektronischen Zugang eröffnet.
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