Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten Neuhaus-Schierschnitz

Mo 9 – 12 Uhr
Di 9 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr
Mi geschlossen
Do 9 – 12 Uhr & 13 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr

Öffnungszeiten Judenbach

Mo geschlossen
Di 8 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr
Mi 8 – 12 Uhr
Do geschlossen
Fr 8 – 12 Uhr

Formulare

Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

Wichtige Informationen hierzu finden Sie hier!

Untersuchungsberechtigungsschein

Ab dem 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz für die Ausstellung der UB-Scheine zuständig – nicht mehr die Meldebehörde!
Die Beantragung erfolgt online unter
 

https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs

Für die Beantragung ist die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion des Jugendlichen oder des Personensorgeberechtigten erforderlich.

Im Ausnahmefall kann der Antrag schriftlich oder durch persönliches Erscheinen (nach vorheriger Terminvereinbarung) beim

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Regionalinspektion Südthüringen
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Telefon: 0361 57-3814800

E-Mail: poststelle.as-sued@tlv.thueringen.de

gestellt werden.

Weitere wichtige Informationen zum UB-Schein finden Sie hier!

Personalausweis

Beantragung
Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Eine Vertretung ist hierfür ausgeschlossen. Personen unter 16 Jahren bedürfen für die Beantragung eines Personalausweises der Einwilligung Ihres gesetzlichen Vertreters. Bei der Antragstellung bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde mit. Weiterhin ist ein akutelles, biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) erforderlich. Die Lichtbildaufnahme kann auch direkt Vorort erfolgen (gebührenpflichtig).

Hinweis: Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend. Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift zu leisten.

Beantragung
Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Eine Vertretung ist hierfür ausgeschlossen. Personen unter 16 Jahren bedürfen für die Beantragung eines Personalausweises der Einwilligung Ihres gesetzlichen Vertreters. Bei der Antragstellung bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde mit. Weiterhin ist ein akutelles, biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) erforderlich. Die Lichtbildaufnahme kann auch direkt Vorort erfolgen (gebührenpflichtig).

Hinweis: Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend. Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift zu leisten.

Gebühren
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von EUR 37,00 zu entrichten. Bei einer Gültigkeit von 6 Jahren ist eine Gebühr von EUR 22,80 zu bezahlen. Für eine Lichtbildaufnahme Vorort fällt eine Gebühr von EUR 6,50 an.

Gültigkeitsdauer
Ihr Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Personalausweis nur 6 Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises dauert ca. 2 Wochen.

Abholung
Nach Erhalt des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei Berlin kann die Abholung erfolgen. Sollten Sie bei der Antragstellung noch nicht 15 Jahre und 9 Monate alt sein, wird kein PIN-Brief zugeschickt. Hier besteht die Möglichkeit der Information per E-Mail (falls gewünscht). Ansonsten ist die Fertigstellung des Ausweises telefonisch zu erfragen. Bei Abholung ist der alte Personalausweis vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich.

Reisepass

Beantragung
Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Eine Vertretung ist hierfür ausgeschlossen. Personen unter 18 Jahren bedürfen für die Beantragung eines Reisepasses der Einwilligung Ihres gesetzlichen Vertreters. Bei der Antragstellung bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde mit. Weiterhin ist ein akutelles, biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) erforderlich. Die Lichtbildaufnahme kann auch direkt Vorort erfolgen (gebührenpflichtig).

Hinweis: Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend. Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift zu leisten.

 

Gebühren
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von EUR 70,00 zu entrichten. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr EUR 37,50. Für eine evtl. Lichtbildaufnahme Vorort fällt eine Gebühr von EUR 6,50 an.

 

Gültigkeitsdauer
Ihr neuer Reisepass ist 10 Jahre gültig. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass nur 6 Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines neuen Reisepasses dauert derzeit ca. 6 Wochen! Im Expressverfahren ist der Reisepass i.d.R. nach 4 Werktagen abholbereit. Hierfür ist eine zusätzliche Gebühr von EUR 32,00 zu entrichten.

Abholung
Eine schriftliche Mitteilung durch die Meldestelle zur Abholung Ihres Reisepasses erfolgt nicht. Es besteht die Möglichkeit der Information per E-Mail (falls gewünscht), sobald Ihr Reisepass abholbereit ist oder Sie informieren sich telefonisch über die Fertigstellung. Bei der Abholung ist der alte Reisepass (falls vorhanden) vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich.

Vorläufiger Personalausweis

Beantragung
Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Eine Vertretung ist hierfür ausgeschlossen. Bei der Antragstellung bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde mit. Weiterhin ist ein akutelles, biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) erforderlich. Die Lichtbildaufnahme kann auch direkt Vorort erfolgen (gebührenpflichtig).

Gebühren
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von EUR 10,00 zu entrichten.

Für eine evtl. Lichtbildaufnahme Vorort fällt eine Gebühr von EUR 6,50 an.

Gültigkeitsdauer
Ihr vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines vorläufigen Personalausweises dauert max. 2 Tage.

Abholung
Bei der Beantragung wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr vorläufiger Personalausweis fertig gestellt ist. Bei Abholung ist der alte Personalausweis vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich.

Vorläufiger Reisepass

Die Beantragung ist nur persönlich möglich. Eine Vertretung ist hierfür ausgeschlossen. Bei der Antragstellung bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass und Ihr Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde mit. Weiterhin ist ein akutelles, biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) erforderlich. Die Lichtbildaufnahme kann auch direkt Vorort erfolgen (gebührenpflichtig).

 

HINWEIS: Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Reisepass benötigt und eine Ausstellung im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Entsprechende geeignete Nachweise sind vorzulegen.

Gebühren
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von EUR 26,00 zu entrichten.

Für eine evtl. Lichtbildaufnahme Vorort fällt eine Gebühr von EUR 6,50 an.

Gültigkeitsdauer
Ihr vorläufiger Reisepass ist 1 Jahr gültig.

Bearbeitungsdauer
Die Fertigstellung eines vorläufigen Reisepasses dauert max. 2 Tage.

Abholung
Bei der Beantragung wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr vorläufiger Reisepass fertig gestellt ist. Bei Abholung ist der alte Reisepass vorzulegen. Erfolgt die Abholung durch Dritte, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich.