Wichtige Informationen zum Coronavirus - COVID19

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, nachfolgend finden Sie wichtige Informationen der Gemeinde Föritztal und anderer offizieller Stellen zum Coronavirus.

Bitte informieren Sie sich auch auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg.

Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)

Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) vom 13. Februar 2021 Der

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Erweiterte Pflichten zur häuslichen Quarantäne

anbei finden Sie eine Mitteilung des Landkreises Sonneberg, welche auch auf unserer Seite veröffentlicht wird Erweiterte Pflichten zur häuslichen Quarantäne In der Thüringer Sondereindämmungsverordnung wurden die verpflichtenden Kriterien zur Absonderung

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Lesefassung der Dritten Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung-3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-)  Aufgrund der noch immer sehr angespannten Pandemielage wurden die landesweiten Corona-Regelungen nochmals

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Antragsformular zur Notbetreuung von Kindern

Auf den Seiten des TMBJS finden Sie die Medieninformation zum Beschluss des Kabinetts und das Antragsformular zur Notbetreuung. https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/kita/ https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf Wir bitten um Kenntnisnahme.

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Notbetreuung von Kindern nur bei Systemrelevanz

Notbetreuung von Kindern nur bei Systemrelevanz Allgemeinverfügung Nr. 17/2020 gilt vom 23. Dezember bis 10. Januar 2021 Bis einschließlich zum 10. Januar 2021 sind gemäß der Thüringer Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung landesweit alle

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