Durchführung von Veranstaltungen

Durchführung von Veranstaltungen

Hier finden Sie Hinweise zur Durchführung von nicht-öffentlichen bzw. privaten Feierlichkeiten sowie von öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen unter Beachtung der Vorschriften zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Diesbezügliche Rechtsgrundlagen sind in der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 wie folgt festgelegt:

 Größere nicht-öffentliche bzw. private Feierlichkeiten (Hochzeitsfeiern, Abibälle, Geburtstage, Vereinsversammlungen etc.) sind wieder möglich. Wenn unter freien Himmel mehr als 70 und in geschlossenen Räumen mehr als 30 Personen teilnehmen, ist hierfür mindestens fünf Werktage im Voraus eine Anzeige beim örtlichen Gesundheitsamt notwendig. Sofern die Möglichkeit besteht, sollen mithilfe von browserbasierten Webanwendungen oder Applikationen (zum Beispiel mit der Corona-Warn-App) die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfasst werden.

 Öffentliche Veranstaltungen müssen ebenfalls mindestens fünf Werktage im Voraus beim örtlichen Gesundheitsamt angezeigt werden.

Öffentliche Großveranstaltungen (mehr als 1.000 Personen unter freiem Himmel und mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen) sind ebenfalls wieder möglich – jedoch nur nach Erlaubnis des örtlichen Gesundheitsamtes. Ein entsprechender Antrag ist spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

Bitte beachten Sie unbedingt das Informationsschreiben zur Durchführung von privaten bzw. nicht-öffentlichen Veranstaltungen.

Hier finden Sie die notwendigen Dokumente zum Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung nach § 13 Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg:

 Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung

Checkliste zur Prüfung des notwendigen Infektionsschutzkonzeptes

Die Anzeige bzw. Beantragung soll wenn möglich per E-Mail an Gesundheitsamt@lkson.de und unter Nutzung des oben genannten Antragsformulars und der Checkliste an die Behörde  erfolgen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 03675 / 871-247 oder unter der oben genannten E-Mail-Adresse gern zur Verfügung.

csm_Folie4_9209e8fe9f