Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde fortgeschrieben

Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2  ist fortgeschrieben worden. Die Regelungen gelten zunächst bis 30.11.2020.

Sie können hier die aktuelle Lesefassung herunterladen. Die Thüringer Verordnung
zur Fortschreibung und Verlängerung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20. Oktober 2020 selbst finden Sie hier.