Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung -2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO-) ist in Kraft getreten.

Sie können hier die Lesefassung herunterladen, in der deutlich die Änderungen ersichtlich werden.

Einen Überblick über die wichtigen Änderungen erhalten Sie auch hier auf der Seite des Landkreises Sonneberg.