Landkreis Sonneberg hebt Allgemeinverfügung Nr. 7 auf

Beschäftigte in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einzelhandel, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben oder Behörden sind nicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.

Die Allgemeinverfügung wurde zum 25.07.2020 aufgehoben.

Die gesamte Meldung können Sie hier auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg lesen.