Allgemeinverfügung Nr. 7/2020 des Landkreises Sonneberg über Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO

Aufgrund des weiterhin noch nicht zufriedenstellenden Infektionsgeschehens im Landkreis tritt ab dem 13.06.2020 eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, die Abweichungen von den landesweit geltenden Vorschriften regelt. Wir bitten um Beachtung. Den Allgemeinverfügungstext finden Sie hier.