Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen … (Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungs-verordnung -ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO-) vom 12. Mai 2020 (gültig vom 13.05. bis 05.06.2020)

Seit dem 13.05.2020 gilt in Thüringen eine neue Verordnung, die zur schrittweisen Freigabe weiterer Bereiche des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens beitragen soll. Den Verordnungstext finden Sie hier.