Maßnahmen gegen Geflügelpest

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

Veterinäramt erlässt vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest

Zur Prävention gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest hat die Veterinärbehörde des Landratsamtes Sonneberg zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen. Die Geflügelhalter im Landkreis werden dringend um Beachtung der notwendigen Festlegungen gebeten.

Sonneberg, 14. Dezember 2022 – Derzeit breitet sich die Geflügelpest in Deutschland dynamisch aus. Auch in Thüringen sowie im benachbarten Bayern gibt es bereits mehrfache Ausbrüche. Das Risiko der weiteren Ausbreitung ist sehr hoch.

Um die Geflügelbestände im Landkreis Sonneberg besser zu schützen, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg als Prävention gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen.

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter haben demnach folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

  • Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten).
  • Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren. Auch die Schuhe sind zu desinfizieren.
  • Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Ausnahmen sind möglich, soweit die verkauften Tiere nachweislich klinisch und Wassergeflügel auch virologisch innerhalb der letzten vier Tage untersucht wurden und sich der Käufer darüber einen Nachweis vorlegen lässt.
  • Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg (E-Mail: veterinaeramt@lkson.de, Telefon: 03675/871-590) anzuzeigen.

Einschränkung von Geflügelschauen und -märkten

Zur Bekämpfung der Geflügelpest hat das Veterinäramt auf Grundlage einer zweiten Allgemeinverfügung auch Sofortmaßnahmen zu Geflügelschauen und -märkten getroffen.

So werden Geflügelausstellungen stark eingeschränkt und an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Sie sind unter anderem nur dann erlaubt, soweit sie in geschlossenen Räumen stattfinden und wenn die teilnehmenden Tiere vor der Veranstaltung am Einlass tierärztlich klinisch untersucht werden. Auch müssen für die Vögel (außer für Tauben) negative Nachweise über Ergebnisse einer virologischen Untersuchung vorliegen.

Geflügelbörsen und -märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird und bei denen die beschränkenden Vorgaben nicht eingehalten werden können, sind im Landkreis bis auf Widerruf untersagt.

Die getroffenen Eindämmungsmaßnahmen dienen dem Schutz der heimischen Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der Geflügelpest.

Die Allgemeinverfügungen treten umgehend in Kraft und gelten bis auf weiteres. Sie wurden auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg veröffentlicht.

Die Geflügelhalter im Landkreis werden dringend um Beachtung der notwendigen Festlegungen gebeten. Zudem sollten die Bürgerinnen und Bürger bitte umgehend tot aufgefundene Wildvögel der Veterinärbehörde melden.