Schnelltests
Hier finden Sie Informationen zu Schnelltestangeboten im Landkreis Sonneberg.
Asymptomatische Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sonneberg können sich neben den Angeboten der Hausarzt-Praxen in weiteren Einrichtungen wieder einmal wöchentlich einem kostenlosen Antigen-Schnelltest auf eine Coronavirus-Infektion unterziehen. Dies ermöglicht die Änderung der zugrundeliegenden Testverordnung des Bundes.
Die Schnelltestangebote, die in enger Absprache mit dem Landratsamt Sonneberg geschaffen wurden, richten sich ausschließlich an die breite Bevölkerung ohne Anzeichen einer Coronavirus-Infektion. Wer hingegen Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns hat, sollte in jedem Fall zuhause bleiben und den jeweiligen Hausarzt anrufen bzw. den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) kontaktieren. Gegebenenfalls wird dann ein PCR-Test veranlasst.
Ein Schnelltest dauert cirka 15 Minuten und seine Gültigkeit im Rahmen von Zugangsregelungen beträgt 24 Stunden. Mitzubringen ist ein Ausweisdokument. Auch im Bereich der Teststellen sind ausnahmslos die Abstands- und Hygienevorschriften zu befolgen und insbesondere eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zeigt ein Antigenschnelltest ein positives Ergebnis an, ist für die betreffenden Personen zeitnah ein PCR-Test zu veranlassen, um den Infektionsverdacht mit dem Coronavirus näher zu untersuchen. Die betreffende Person muss sich zudem umgehend in häusliche Isolation begeben.
Folgende Einrichtungen bieten im Landkreis Sonneberg ohne Voranmeldung Schnelltests an:
Testzentrum des DRK Sonneberger Kreisverband in der Geschäftsstelle des Kreisverbands
(Friedrich-Ludwig-Jahn Straße 35, 96515 Sonneberg)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 16:30 bis 18:30 Uhr / Samstag 10:30 bis 12:30 Uhr (in diesen Zeiträumen keine PCR-Tests möglich)
geöffnet am 24. und 31. Dezember 2021 von 12:30 bis 14:30 Uhr
geöffnet vom 27. bis 30. Dezember 2021 von 16:30 bis 18:30 Uhr
geschlossen am 25. und 26. Dezember 2021 sowie am 1. Januar 2022
keine Terminvereinbarung vorab nötig, zwingend notwendig ist ein Ausweisdokument und eine FFP2 Maske, Corona-Warn-App zur digitalen Übertragung Testergebnis wünschenswert, Testergebnis gilt 24 Stunden
Termine für PCR-Tests im Testzentrum sind über die Kassenärztliche Vereinigung unter Telefon 116 117 zu vereinbaren – keine PCR-Tests ohne Termin
Schnelltestzentrum des DRK Sonneberger Kreisverband im Kulturhaus Neuhaus am Rennweg
(Eisfelder Straße 5, 98724 Neuhaus am Rennweg)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 16:00 bis 18:00 Uhr / Samstag und Sonntag 09:00 bis 11:00 Uhr
geöffnet am 24., 25., 26. und 31. Dezember 2021 von 9:00 bis 11:00 Uhr
geöffnet vom 27. bis 30. Dezember 2021 von 16:00 bis 18:00 Uhr
geschlossen am 1. Januar 2022
keine Terminvereinbarung vorab nötig, zwingend notwendig ist ein Ausweisdokument und eine FFP2 Maske, Corona-Warn-App zur digitalen Übertragung Testergebnis wünschenswert, Testergebnis gilt 24 Stunden
Testzentrum der Sonneberger Bäder GmbH im SonneBad Sonneberg
(Wiesenstraße 18, 96515 Sonneberg)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:00 bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 bis 14:00 Uhr und Sonntag 09:00 bis 18:00 Uhr
geschlossen am 24. Dezember 2021
geöffnet am 25. und 26. Dezember 2021 von 8:00 bis 11:00 Uhr
geöffnet vom 27. bis 30. Dezember 2021 von 9:00 bis 18:00 Uhr
geöffnet am 31. Dezember 2021 von 9:00 bis 14:00 Uhr
geöffnet am 1. Januar 2022 von 14:00 bis 18:00 Uhr
geöffnet am 2. Januar 2022 von 9:00 bis 18:00 Uhr
keine Terminvereinbarung vorab nötig, zwingend notwendig ist ein Ausweisdokument und eine FFP2 Maske, Testergebnis gilt 24 Stunden
Öffnungszeiten der Testzentren über die Feiertage
siehe Angaben bei den Teststellen bzw. siehe Grafik am Ende des Beitrags. Ab 3. Januar 2022 laufen die Teststellen wieder im Regelbetrieb. Die Öffnungszeiten der testenden Apotheken und anderen Einrichtungen über die Feiertage ergeben sich anhand der hier vorab zwingend notwendigen Terminvereinbarung.
Folgende Einrichtungen bieten im Landkreis Sonneberg mit vorheriger Anmeldung Schnelltests an:
Drive-in-Teststelle in Sonneberg-Hönbach (Firma P&S)
(Hönbacher Straße 4, 96515 Sonneberg – Zufahrt über An der Müß)
Terminvereinbarung unter www.teststelle-son.de oder unter Telefon 03675/895252
Die Zufahrt erfolgt im Einbahnstraßensystem über die Straße An der Müß. Die Testpersonen fahren mit ihrem Auto bis zum Testfenster vor und steigen kurz aus. Nach der Abstrichnahme können die Testpersonen gleich weiterfahren. Das Testergebnis wird nach cirka 15 Minuten per Mail übermittelt. In Ausnahmefällen kann das Testergebnis auch ausgedruckt werden, wobei dann jedoch eine entsprechende Wartezeit einzuplanen ist.
geschlossen vom 24. bis 26. Dezember 2021 sowie am 1. und 2. Januar 2022
geöffnet vom 27. bis 31. Dezember von 16:00 bis 18:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Teststelle Neue Apotheke am Rathaus in Neuhaus-Schierschnitz
Schierschnitzer Straße 9, Neuhaus-Schierschnitz
Terminvereinbarung unter 036764/7810 oder unter www.terminland.eu/neueapotheke
Rathaus-Apotheke in Sonneberg
Bahnhofsplatz 1
Telefon: 03675/702720
Igel-Apotheke in Neuhaus am Rennweg
Sonneberger Straße 150 A
Telefon: 03679/723163
Wald-Apotheke in Lauscha
Bahnhofstraße 24
Telefon: 036702/20285
Markt-Apotheke in Steinach
Am Ockerwerk 22
Telefon: 036762/31222
Schiefer-Apotheke in Steinach
Bahnhofstraße 7
Telefon: 036762/32368
Physiotherapie Sonnenseite Frey & Frey in Sonneberg
Unterer Markt 7
Telefon: 03675/813355
Hinweis zur Neuregelung bei Testnachweisen
Aufgrund der zunehmenden Bereiche, für die eine 3G-Regelung eingeführt wurde, sei auf folgende Neuregelung der gegebenenfalls geforderten Testnachweise in der Thüringer Coronavirus-Schutzverordnung hingewiesen. Demnach dürfen für den Zutritt in geschlossene Räume bestimmter Einrichtungen nur noch Testnachweise eines sogenannten Leistungserbringers im Sinne der Coronavirus-Testverordnung anerkannt werden. Diese Leistungserbringer sind der öffentliche Gesundheitsdienst, Testzentren, Apotheken, Ärzte, medizinische Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Somit sind Nachweise über Selbsttests sowie über eine betriebliche Testung im Sinne des Arbeitsschutzes im Allgemeinen nicht mehr gültig.
Beim 2G-Modell erhalten nur nachweislich vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt, die zudem keine Symptome aufweisen.
Beim 2G-Plus-Modell müssen auch vollständig Geimpfte oder Genesene zusätzlich einen negativen Test vorlegen können. Dies kann ein PCR-Test (der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt), ein alternativer Test im Sinne eines Nukleinsäure-Amplifikationsverfahrens (der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt), ein anerkannter Antigenschnelltest (der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt) oder ein vor Ort durchgeführter Selbsttest sein.
Beim 3G-Modell kann das geforderte negative Testergebnis durch einen PCR-Test (der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt), durch einen alternativen Test im Sinne eines Nukleinsäure-Amplifikationsverfahrens (der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt), durch einen anerkannten Antigenschnelltest (der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt) oder durch einen vor Ort durchgeführten Selbsttest erbracht werden.
Beim 3G-Plus-Modell dürfen zusätzlich auch Personen teilnehmen, die einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einen alternativen Test mit einem Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können. Ausnahmen gibt es in beiden Fällen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Personen, die sich nicht impfen lassen können.
Zertifikate über Selbsttests sowie über eine betriebliche Testung im Sinne des Arbeitsschutzes werden hingegen nicht mehr akzeptiert.
Gleich ob 2G-, 3G-Plus- oder 3G-Regelung: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bzw. bis zur Einschulung müssen keine Tests nachweisen, solange sie keine Erkältungssymptome aufweisen. Für asymptomatische Schülerinnen und Schüler reicht der Nachweis der Teilnahme an den regelmäßigen Tests in der Schule. Im Übrigen genügt hier gegebenenfalls auch das negative Testergebnis eines aktuellen Antigenschnelltests.
Corona-Selbsttest: Wie verhalte ich mich bei einem positiven Testergebnis?
Im Kampf gegen das Coronavirus sind auch Corona-Selbsttests ein wichtiges Mittel. Einen Corona-Selbsttest bekommt man im Einzelhandel, in Apotheken oder auch im Internet. Allerdings bringen Schnell- und Selbsttests nur etwas, wenn sie richtig angewendet werden. Dazu gehört neben dem richtigen Abstreichen auch das entsprechende Verhalten bei einem positiven Testergebnis.
Was ist bei Selbsttests zu beachten?
Zeigt der Test ein positives Ergebnis an, sollten sich positiv Getestete sofort in Selbstisolation begeben und eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt per Mail an gesundheitsamt@lkson.de absetzen.
Gleichzeitig sollte das Testergebnis schnellstmöglich durch einen PCR-Test näher untersucht werden, um den Infektionsverdacht mit dem Coronavirus abzusichern.
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Verständigen Sie dazu Ihren Hausarzt oder wählen Sie die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117. Das DRK Sonneberg kann dahingehend keine PCR-Test-Termine vereinbaren.
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Verzichten Sie auf die Benutzung des ÖPNV und halten Sie weiterhin die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig Lüften) ein.
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Verschweigen Sie das Testergebnis auf keinen Fall, denn nur so kann im besten Fall die Infektionskette frühzeitig gestoppt werden und die Kontakte der infizierten Personen vom Gesundheitsamt nachverfolgt werden.
Nur positive PCR-Befunde sind für die Inzidenz einer Region maßgeblich. Ergebnisse von Selbsttests oder Antigenschnelltests fließen hier nicht ein. Möglichst breites Testen ist ein wichtiges Mittel zur Eindämmung der Pandemie, weil dadurch unerkannte Infektionen aufgedeckt und daraus folgende Ansteckungsketten frühzeitig unterbrochen werden können.