Leitfaden für Infizierte, für Kontaktpersonen und für Ansteckungsverdächtige

Grundsätzlicher Leitfaden für Infizierte, für Kontaktpersonen und für Ansteckungsverdächtige

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der enorm herausfordernden Lage bei der Covid-19-Pandemie kommt es bei der Arbeit des Gesundheitsamtes leider zu erheblichen Verzögerungen. Dies betrifft unter anderem den Kontakt zu betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die Fallermittlung und auch die Verbescheidung der Quarantäneanordnungen. Auch ist die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes stark beeinträchtigt. Diese Umstände bedauern wir sehr und bitten Sie um Entschuldigung!

Alle mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 infizierten Bürgerinnen und Bürger werden durch das Gesundheitsamt mit zeitlichem Verzug kontaktiert und alle abzusondernden Personen erhalten selbstverständlich später auch ihre notwendigen Quarantänebescheide. Bitte warten Sie auf eine entsprechende Meldung aus dem Gesundheitsamt bzw. auf die schriftlichen Bescheide.

Die Zeitdauer der Auswertung von PCR-Tests und die Übermittlung der Testergebnisse durch die Labore kann das Gesundheitsamt nicht beeinflussen! Auch die Labore sind aufgrund der enormen Fallhäufungen überlastet, so dass auch hier Geduld gefordert ist.

Um Betroffenen eine erste Unterstützung geben zu können, wurde auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eine umfangreiche Orientierungshilfe zu Covid-19 online gestellt. Sie bietet einen Überblick der Regelungen für positiv auf das Coronavirus getestete Menschen, für Kontaktpersonen und für Menschen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung an Covid-19 besteht. Hierin sind für Betroffene auch wichtige Handlungs-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts dargestellt:
Orientierungshilfe

Bürgerinnen und Bürger, die Kenntnis über ihren Infektionsnachweis mit dem Coronavirus (PCR-Test) erhalten, müssen sich umgehend häuslich absondern. Sie sind zudem aufgefordert, ihre engen Kontaktpersonen der zurückliegenden Tage zu informieren. Diese müssen dem Gesundheitsamt anhand eines Formulars per E-Mail an monitoring@lkson.de gemeldet werden.

Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund eines positiven Antigenschnelltests als Ansteckungsverdächtige gelten, sind ebenfalls verpflichtet, sich umgehend häuslich abzusondern und selbstständig über ihren Hausarzt oder über die Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung einen PCR-Testtermin im Testzentrum Sonneberg zu vereinbaren. Mehr dazu finden Sie hier:
Bei positivem Antigenschnelltest

Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund typischer Covid-19-Symptome (Geruchs- und Geschmacksverlust, Fieber, Atemprobleme, Halskratzen, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen) als Ansteckungsverdächtige gelten, sind ebenfalls verpflichtet, sich umgehend häuslich abzusondern und zum weiteren Vorgehen ihren Hausarzt vorab telefonisch zu kontaktieren. Gehen Sie bitte keinesfalls unangemeldet in Arztpraxen. Bei schweren Krankheitsverläufen wählen Sie bitte den ärztlichen Notdienst 116 117.

Hinweise zur Entschädigung bei Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung bzw. Quarantäne inklusive eines Verweises auf entsprechende Antragsformulare beim zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt finden Sie hier:
Entschädigung wegen Quarantäne

Die Genesenen-Zertifikate für infizierte Bürgerinnen und Bürger kommen automatisch mit dem Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes und sind sechs Monate als Gleichstellungsnachweis gültig. Sie müssen die Zertifikate nicht vorab bei unserer Behörde beantragen. Mehr dazu hier:
Informationen für Infizierte

Allgemeine Hinweise und Tipps, darunter zahlreiche Hotlines für Betroffene, finden Sie hier:
Wichtige allgemeine Hinweise

Eine Übersicht zu derzeit geltenden Gesetzen, Verordnungen und Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie (Auswahl) finden Sie hier:
Derzeit geltende Bestimmungen

Aktuelle Informationen zu Schnelltestangeboten im Landkreis Sonneberg finden Sie hier:
Schnelltests

Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen unter Beachtung der Vorschriften zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier:
Veranstaltungen

Wichtige Hinweise zur Wiedereinreise aus internationalen Risikogebieten, zur Quarantäne- und Meldepflicht und zur Terminkoordination notwendiger Tests finden Sie hier:
Rückkehr aus Risikogebieten

Informationen zur Corona-Impfung im Freistaat Thüringen (zuständig hierfür ist das Land bzw. die von ihm beauftragte Kassenärztliche Vereinigung Thüringen) finden Sie hier:
Covid-19-Impfung in Thüringen

Wir arbeiten weiter an sieben Tagen in der Woche, um die gegenwärtigen Herausforderungen im Sinne unserer betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu bestehen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen in dieser für uns alle schwierigen Zeit alles erdenklich Gute!

Ihr Gesundheitsamt
des Landratsamtes Sonneberg