Hinweise des Landkreises zur aktuell extremen Pandemielage

Extreme Pandemielage: Gesundheitsamt bietet Orientierungshilfe und bittet Betroffene um aktive Mithilfe

Auf unserer Internetseite finden Infizierte, Kontaktpersonen und weitere Ansteckungsverdächtige eine Orientierungshilfe. Positiv auf das Coronavirus getestete Menschen werden zudem gebeten, anhand eines Formulars ihre Kontaktpersonen eigenständig der Behörde zu melden.

Aufgrund der anhaltend hochdynamischen Pandemielage mit enormen Fallhäufungen kommt es bei der Arbeit des Gesundheitsamtes zu erheblichen Verzögerungen. Um Betroffenen dennoch eine erste Unterstützung geben zu können, wurde auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eine umfangreiche Orientierungshilfe online gestellt. Sie bietet einen Überblick der Regelungen für positiv auf das Coronavirus getestete Menschen, für Kontaktpersonen und für Menschen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung an Covid-19 besteht. Hierin sind für Betroffene auch wichtige Handlungs-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts dargestellt.

Diese Orientierungshilfe finden Betroffene unter www.kreis-sonneberg.de/coronavirus/orientierungshilfe.

In der Orientierungshilfe finden infizierte Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner auch ein Formular, um ihre engen Kontaktpersonen eigenständig dem Gesundheitsamt übermitteln zu können. Diese proaktive Unterstützung durch die Betroffenen – um die der Landkreis Sonneberg alle Infizierten herzlich bittet – wäre eine wichtige Hilfeleistung, um die Lage eindämmen zu können. Denn eine zeitnahe und lückenlose Nachverfolgung von SARS-CoV-2-Fällen durch das Gesundheitsamt ist gegenwärtig nicht mehr möglich.

Im Landkreis Sonneberg gibt es seit geraumer Zeit einen enormen Anstieg an Neuinfektionen. Das  Infektionsgeschehen ist hoch dynamisch und diffus. Die Krankenhäuser der Region füllen sich mit Covid-19-Patienten und geraten – wie auch der Rettungsdienst – zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg gehen täglich sehr viele Neuinfektionen ein, was die Kapazitäten der Behörde deutlich übersteigt.

Aufgrund der enormen Fallhäufung ist eine umgehende Kontaktnachverfolgung und lückenlose Fallermittlung derzeit nicht mehr leistbar. Es kommt bei der Kontaktaufnahme betroffener Bürgerinnen und Bürger, bei der Fallermittlung und bei der Verbescheidung der Quarantäneanordnungen zu einem erheblichen Zeitverzug. Auch ist die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes aufgrund der Arbeit deutlich über der Belastungsgrenze derzeit nicht mehr gegeben. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern können nicht mehr beantwortet werden. Diese Umstände bedauern wir sehr und bitten die Bevölkerung um Entschuldigung!

Durch die enorme Fallhäufung muss unser Gesundheitsamt priorisiert arbeiten. Dies geschieht in Form einer betont kurzen Erstinformation von Betroffenen und einer vordergründigen Bearbeitung von Infektionsmeldungen im Zusammenhang mit Gemeinschaftseinrichtungen. Alle infizierten Bürgerinnen und Bürger werden durch das Gesundheitsamt mit zeitlichem Verzug kontaktiert und alle abzusondernden Personen erhalten selbstverständlich später auch ihre notwendigen Quarantänebescheide. Bitte warten Sie auf eine Meldung aus dem Gesundheitsamt! Anrufe in der Behörde können gegenwärtig nicht angenommen werden!

Bürgerinnen und Bürger, die Kenntnis über ihren Infektionsnachweis mit dem Coronavirus erhalten, bitten wir, sich umgehend häuslich abzusondern, ihre engen Kontaktpersonen der zurückliegenden Tage zu informieren und diese dem Gesundheitsamt anhand des genannten Formulars zu übermitteln.

Erinnerung an Absonderungspflichten
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Absonderungspflichten gemäß der aktuellen Thüringer Coronavirus-Schutzverordnung verwiesen, die für Betroffene bereits vor einer Kontaktaufnahme und Mitteilung der weiteren Verfahrensweise durch das Gesundheitsamt einzuhalten sind.

Bereits ab dem Zeitpunkt eines positiven Antigenschnelltests sind Betroffene verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben und alle physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden. Diese Pflicht zur häuslichen Isolation endet, wenn die zur Bestätigung des positiven Antigenschnelltests durchzuführende PCR-Untersuchung negativ ausfällt. Die Pflicht zur umgehenden häuslichen Absonderung besteht auch für Ansteckungsverdächtige. Dies sind Personen, bei denen erkennbare COVID-19-Symptome vorliegen (insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Schnupfen oder Husten) und deshalb durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt ein PCR-Test durchgeführt, veranlasst oder angeordnet wurde. Diese Pflicht zur häuslichen Isolation endet, wenn die zur Überprüfung des Krankheitsverdachts durchgeführte PCR-Untersuchung negativ ausfällt.

Wird das Coronavirus durch einen PCR-Test nachgewiesen, müssen Betroffene für mindestens vierzehn Tage (ab Symptombeginn oder bei Symptomfreiheit seit dem Tag der Testung) in häuslicher Isolation bleiben. Sie dürfen die Isolation erst verlassen, nachdem Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und eine Testung, die frühestens drei Tage vor dem Ende der Isolation erfolgt ist, negativ war. Dieses Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Bei asymptomatischen Personen nach vollständiger Impfung mit einem positiven SARS-CoV-2-PCR-Ergebnis kann die Dauer der Isolation gegebenenfalls verkürzt werden. Die Entscheidung über die Dauer der Isolation trifft das Gesundheitsamt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind zudem dringend gebeten, stets die geltenden Infektionsschutz- und Hygienebestimmungen zu beachten.

Wir bitten Sie abschließend um Verständnis für die außergewöhnlich schwierige Situation, die auch uns sehr frustriert. Bleiben Sie gesund!

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de/coronavirus.