aktuell gültige Verordnungen und Allgemeinverfügungen Stand 29.10.2021

Derzeit geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen

Beachten und Befolgen Sie unbedingt diese gegenwärtig gültigen Verordnungen des Bundes bzw. des Freistaates Thüringen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie (Auswahl).

Inzidenzlage im Landkreis Sonneberg
Da die Eindämmungsmaßnahmen in den Regionen von der jeweiligen pandemischen Lage abhängig sind – maßgeblich ist hier die Entwicklung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz entsprechend der Angaben des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) – finden Sie zunächst aktuelle Angaben, auch für den Landkreis Sonneberg, unter www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen sowie ergänzend unter https://corona.rki.de.

 

Thüringer Frühwarnsystem

Mit der Einführung des Frühwarnsystems werden in Thüringen bei steigenden Infektionszahlen, neben der Sieben-Tage-Inzidenz, auch die lokale Hospitalisierungszahl und die thüringenweite Auslastung der Intensivbetten als Zusatzindikatoren berücksichtigt. Hier finden Sie alle Informationen sowie die tagesaktuellen Werte für alle 22 Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte. Die Maßnahmen für die einzelnen Warnstufen sind im Thüringer Corona-Eindämmungserlass festgelegt.

 

Bundes-Einreiseverordnung:

Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (gültig bis 31.12.2021)

Wichtige Informationen sowie einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog zur Einreiseverordnung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.

 

Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0-) In dieser Verordnung sind die thüringenweit geltenden Infektionsschutzregelungen in der Basisstufe (kein erhöhtes Infektionsgeschehen) geregelt.


Thüringer Verordnung bzgl. Kitas, Jugendhilfe, Schulen und Sport:
Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) (gültig bis 20.02.2022)

 

Thüringer Allgemeinverfügung bzgl. Kitas, Schulen, Jugendhilfe und Sport:

Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) (gültig bis 07.11.2021)

 

Allgemeinverfügungen des Landkreises Sonneberg

Allgemeinverfügung Nr. 8/2021 (gültig ab 29.10.2021)

 

Eine Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen im Freistaat Thüringen finden Sie unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage.

 

Fragen zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens oder den Thüringer Verordnungen werden an der Corona-Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamt beantwortet: 0361/57 3321-188 (Mo – Do: 8 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 14 Uhr)

 

Die aktuell im Freistaat Thüringen gültigen Corona-Verordnungen und viele weitere Informationen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter:
https://www.tmasgff.de/covid-19

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter:
https://www.tmasgff.de/covid-19/faq

 

Regelungen, die den Themenbereich Kinderbetreuung, Schule und Sport betreffen, finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus

 

Auskünfte zu häufig gestellten Fragen bezüglich Kindergärten, Schulen und Sport werden hier erteilt:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#faq

 

Antragsformulare auf Entschädigungsleistungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG):

https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerderung/corona/index.aspx