Informationen zu Schnelltests im Landkreis Sonneberg

Informationen zu Schnelltests im Landkreis Sonneberg

Asymptomatische Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sonneberg können sich neben den Angeboten der Hausarzt-Praxen in weiteren Einrichtungen einem Antigen-Schnelltest auf eine Coronavirus-Infektion unterziehen. Die Angebote wurden in enger Absprache mit dem Landratsamt Sonneberg geschaffen.

Die Schnelltestangebote richten sich ausschließlich an die breite Bevölkerung ohne Anzeichen einer Coronavirus-Infektion. Wer hingegen Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns hat, sollte in jedem Fall zuhause bleiben und den jeweiligen Hausarzt anrufen bzw. den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) kontaktieren. Gegebenenfalls wird dann ein PCR-Test veranlasst.

Ein Schnelltest dauert cirka 15 Minuten und kostet cirka 15,- Euro. Die Gültigkeit eines Antigenschnelltests im Rahmen von Zugangsregelungen beträgt 24 Stunden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, auch im Bereich der Teststellen ausnahmslos die Abstands- und Hygienevorschriften zu befolgen und insbesondere eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zeigt ein Antigenschnelltest ein positives Ergebnis an, ist für die betreffenden Personen zeitnah ein PCR-Test zu veranlassen, um den Infektionsverdacht mit dem Coronavirus näher zu untersuchen. Die betreffende Person muss sich zudem umgehend in häusliche Isolation begeben.

Entsprechend der derzeit gültigen Fassung der Coronavirus-Testverordnung besteht der Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigentest wie folgt: 

  • Ein solcher Anspruch besteht grundsätzlich nur für asymptomatische Personen.
  • für Kinder unter 12 Jahren, sowie Kinder, die erst in den letzten 3 Monaten vor dem Testtag das 12. Lebensjahr vollendet haben.
  • für Schwangere beim Nachweis einer medizinischen Kontraindikation gegen die Impfung
  • Bis zum 31.12.2021 haben außerdem Personen Anspruch, die am Testtag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist.
  • Anspruchsberechtigt sind außerdem Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (Anmeldung erfolgt ggf. durch das Gesundheitsamt).

Das Vorliegen eines Anspruchs auf Testung besteht nur dann, wenn dem Leistungserbringer Folgendes vorgelegt wurde:

  1. ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person oder ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person,
  2. der Nachweis, dass die getestete Person aus einem der genannten Gründe anspruchsberechtigt ist und gegebenenfalls ein ärztliches Zeugnis im Original darüber, dass die getestete Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.


Folgende Einrichtungen bieten im Landkreis Sonneberg Schnelltests an:

Schnelltestzentrum des DRK Sonneberger Kreisverband in der ehemaligen Schule Köppelsdorf

(Neuhäuser Straße 3, 96515 Sonneberg)

  • Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 16:30 bis 18:30 Uhr / Samstag 10:30 bis 12:30 Uhr (nur nach Terminvergabe und Zahlungseingang – keine Spontanbesuche möglich)
  • Die Testgebühr muss vorher an den Kreisverband überwiesen werden oder bar ausschließlich in der Kreisgeschäftsstelle (Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 35, 96515 Sonneberg) eingezahlt werden: Sparkasse Sonneberg, Verwendungszweck: Schnelltestgebühr, Konto: 30 40 82 554 / BLZ: 840 547 22, IBAN: DE12 8405 4722 0304 0825 54 / BIC: HELADEF1SON
  • Die Testdurchführung eines kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe unter Telefon 03675 753330 und Zahlungseingang der Überweisung bzw. Nachweis der Barzahlung in der Kreisgeschäftsstelle.
  • Spontan erscheinende Bürger für kostenpflichtige Tests werden abgewiesen, da im Testzentrum keine Gelder kassiert werden.
  • Die Dokumentation und Information an das Testteam Schnelltest erfolgt durch eine tägliche E-Mail-Mitteilung der zu testenden Personen analog der PCR Liste der KVT seitens der Kreisgeschäftsstelle.
  • Für das Schnelltestzentrum ist es wünschenswert, vorab die Corona Warn App zu installieren und eine entsprechende Registratur durchzuführen. Somit können wir infolgedessen das Testergebnis digital in die App übermitteln. Vor Ort ist keine Wartezeit auf das Testergebnis notwendig.
  • Das Schnelltestzentrum Neuhaus ist aus organisatorischen Gründen vorerst geschlossen.

 

Folgende Apotheken und Physiotherapie-Praxen bieten derzeit – mit vorheriger Anmeldung – freiwillige Testungen an:

 Rathaus-Apotheke in Sonneberg

Bahnhofsplatz 1

Telefon: 03675/702720

Igel-Apotheke in Neuhaus am Rennweg

Sonneberger Straße 150 A

Telefon: 03679/723163

 Wald-Apotheke in Lauscha

Bahnhofstraße 24

Telefon: 036702/20285

 Markt-Apotheke in Steinach

Am Ockerwerk 22

Telefon: 036762/31222

Schiefer-Apotheke in Steinach

Bahnhofstraße 7

Telefon: 036762/32368

 Physiotherapie Sonnenseite Frey & Frey in Sonneberg

Unterer Markt 7

Telefon: 03675/813355

 

Interessierte müssen im Vorfeld telefonisch einen Termin in der Apotheke bzw. der Physiotherapie vereinbaren. Und es sollten vornehmlich die Vormittagsstunden und die frühen Nachmittagsstunden für die Tests genutzt werden.


Änderung bei der sogenannten kostenfreien Bürgertestung

Entsprechend der Testverordnung des Bundes wurden die bislang generell kostenfreien Bürgertests zum 11. Oktober 2021 deutschlandweit abgeschafft. Die meisten der Ungeimpften müssen ihre Corona-Schnelltests ab diesem Tag dann selbst bezahlen. Gratis bleiben die Tests nur für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, wie Kinder bis zwölf Jahre. Das Gleiche gilt für Teilnehmer einer Corona-Wirksamkeitsstudie und für Tests nach einer Quarantäne. Die Kosten der Corona-Tests werden in diesen Fällen weiterhin vom Bund übernommen. Anspruch auf die kostenfreie Bürgertestung haben bis zum 31. Dezember 2021 zudem noch Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist.


Corona-Selbsttest: Wie verhalte ich mich bei einem
positiven Testergebnis?

Im Kampf gegen das Coronavirus sind auch Corona-Selbsttests ein wichtiges Mittel. Einen Corona-Selbsttest bekommt man im Einzelhandel, in Apotheken oder auch im Internet. Allerdings bringen Schnell- und Selbsttests nur etwas, wenn sie richtig angewendet werden. Dazu gehört neben dem richtigen Abstreichen auch das entsprechende Verhalten bei einem positiven Testergebnis.

 


Was ist bei Selbsttests zu beachten?

Zeigt der Test ein positives Ergebnis an, sollten sich positiv Getestete sofort in Selbstisolation begeben und eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt per Mail an gesundheitsamt@lkson.de absetzen.

Gleichzeitig sollte das Testergebnis schnellstmöglich durch einen PCR-Test näher untersucht werden, um den Infektionsverdacht mit dem Coronavirus abzusichern.

  • Verständigen Sie dazu Ihren Hausarzt oder wählen Sie die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117. Das DRK Sonneberg kann dahingehend keine PCR-Test-Termine vereinbaren.
  • Verzichten Sie auf die Benutzung des ÖPNV und halten Sie weiterhin die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig Lüften) ein.
  • Verschweigen Sie das Testergebnis auf keinen Fall, denn nur so kann im besten Fall die Infektionskette frühzeitig gestoppt werden und die Kontakte der infizierten Personen vom Gesundheitsamt nachverfolgt werden.

Nur positive PCR-Befunde sind für die Inzidenz einer Region maßgeblich. Ergebnisse von Selbsttests oder Antigenschnelltests fließen hier nicht ein. Möglichst breites Testen ist ein wichtiges Mittel zur Eindämmung der Pandemie, weil dadurch unerkannte Infektionen aufgedeckt und daraus folgende Ansteckungsketten frühzeitig unterbrochen werden können.

Grafik_Schnelltestangebote im LK SON_Web_22.10.2021