aktuell gültige Verordnungen und Allgemeinverfügungen in Thüringen und dem Landkreis Sonneberg (Stand 06.07.2021)

Derzeit geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen

Beachten und Befolgen Sie unbedingt diese gegenwärtig gültigen Verordnungen des Bundes bzw. des Freistaates Thüringen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Inzidenzlage im Landkreis Sonneberg
Da die Eindämmungsmaßnahmen in den Regionen von der jeweiligen pandemischen Lage abhängig sind – maßgeblich ist hier die Entwicklung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz entsprechend der Angaben des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) – finden Sie zunächst aktuelle Angaben, auch für den Landkreis Sonneberg, unter www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen sowie ergänzend unter https://corona.rki.de.

Bundes-Einreiseverordnung:

Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (gültig bis auf Weiteres)

Wichtige Informationen sowie einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog zur Einreiseverordnung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0-) (gültig bis 29.07.2021)

Thüringer Verordnung bzgl. Kitas, Jugendhilfe, Schulen und Sport:Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) (gültig bis 30.07.2021)

Thüringer Allgemeinverfügung bzgl. Kitas, Schulen, Jugendhilfe und Sport:

Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) (gültig bis 31.07.2021)

Eine Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen im Freistaat Thüringen finden Sie unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage.

Fragen zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens oder den Thüringer Verordnungen werden an der Corona-Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamt beantwortet: 0361/57 3321-188 (Mo – Do: 8 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 14 Uhr)

Die aktuell im Freistaat Thüringen gültigen Corona-Verordnungen und viele weitere Informationen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter:
https://www.tmasgff.de/covid-19

Häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter:
https://www.tmasgff.de/covid-19/faq

Regelungen, die den Themenbereich Kinderbetreuung, Schule und Sport betreffen, finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus

Auskünfte zu häufig gestellten Fragen bezüglich Kindergärten, Schulen und Sport werden hier erteilt:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#faq

Antragsformulare auf Entschädigungsleistungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG):

https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerderung/corona/index.aspx