Einschränkungen der Bundesnotbremse im Landkreis Sonneberg ab Mittwoch außer Kraft

Einschränkungen der Bundesnotbremse im Landkreis Sonneberg ab Mittwoch außer Kraft

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Sonneberg heute seit fünf Werktagen – und damit stabil im Sinne des Gesetzes – unter dem Schwellenwert von 100 liegt, ergeben sich automatisch letzte Lockerungen in Bezug auf die Eindämmungsmaßnahmen der „Bundes-Notbremse“. Unter Beachtung des morgigen Übergangstags treten ab Mittwoch, dem 9. Juni 2021, die diesbezüglichen Einschränkungen des Bundesgesetzes außer Kraft.

Somit gelten ab dann im Landkreis Sonneberg nur noch die Maßnahmen der Thüringer Landesverordnung, die ebenfalls einen inzidenzabhängigen Stufenplan darstellen und ab einer stabilen Unterschreitung der Schwellenwerte von 50 bzw. 35 weitere Lockerungen vorsehen.

 

Das Außerkrafttreten der Einschränkungen der Bundesnotbremse ab dem 9. Juni 2021 bedeutet im Kreisgebiet unter anderem:

  • den Wegfall der allgemeinen Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr
  • eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, so dass sich innen ein Haushalt mit zwei haushaltsfremden Personen, außen ein Haushalt mit vier haushaltsfremden Personen treffen kann (Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)
  • dass Schulen wieder den Präsenzunterricht ohne Wechselmodell aufnehmen können (Phase gelb – eingeschränkter Regelbetrieb, mit Testpflicht und Maskenpflicht für alle Klassenstufen)
  • dass die Außengastronomie wieder anlaufen kann (mit Kontaktnachverfolgung)
  • dass der übrige Einzelhandel wieder ohne Termin und Kontaktnachverfolgung öffnen darf für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene
  • dass Veranstaltungen im Außenbereich wieder möglich sind, sofern ihre Durchführung zehn Werktage vorher beim Gesundheitsamt beantragt wird und die Behörde die Veranstaltung erlaubt (teilnehmen dürfen dann Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Hotels und Pensionen mit Kontaktnachverfolgung und einer maximalen Belegung von 60 Prozent ihrer Beherbergungskapazität öffnen können für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene (Innengastronomie dürfen Hotels und Pensionen nur für ihre Übernachtungsgäste anbieten, die Gäste haben vor dem erstmaligem Betreten der Einrichtung sowie jeweils nach Ablauf von 72 Stunden erneut ein negatives Testergebnis vorzulegen)
  • dass Campingplätze und Ferienwohnungen mit Kontaktnachverfolgung wieder öffnen können
  • dass Reisebusveranstaltungen für tagestouristische Angebote wieder erlaubt sind (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Schwimmbäder im Außenbereich wieder öffnen können
  • dass Museen, Schlösser, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten im Außenbereich und im Innenbereich wieder öffnen können (innen jedoch mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Musikschulen für Kleinstgruppen mit maximal fünf Personen wieder öffnen können (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Gesangs- und Blasmusikunterricht als Einzelunterricht stattfinden kann (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Chor- und Orchesterproben (im außerschulischen Freizeitbereich) sowie Gemeindegesang unter freiem Himmel wieder erlaubt sind
  • dass organisierter Sportbetrieb unter freiem Himmel für Gruppen mit maximal zwanzig Personen wieder möglich ist (mit Kontaktnachverfolgung)
  • dass Freizeitsport und kommerzielle Sportangebote unter freiem Himmel für Gruppen mit maximal zehn Personen wieder stattfinden können

Der stellvertretende Landrat und Covid-19-Stabsleiter, Jürgen Köpper, erklärt:

„Ich freue mich für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, dass die Einschränkungen der Bundes-Notbremse ab Mittwoch hinter uns liegen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für unsere Gemeinschaft. Nun gilt es, weiter gegen das Virus zusammenzuhalten und auch noch die Inzidenz-Schwellenwerte von 50 und 35 zu unterschreiten – dann können wir weitere Lockerungen in Anspruch nehmen. Mein Dank gilt allen Menschen unserer Region, die mit ihrem Verhalten zur Eindämmung der Pandemie beitragen.“

 

Inzidenzlage und Maßnahmenübersicht im Landkreis Sonneberg
Die jeweilige Inzidenz entsprechend der Angaben des RKI – auch für den Landkreis Sonneberg – finden Sie täglich aktualisiert unter https://www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen oder beim Dashboard des RKI unter https://corona.rki.de. Zudem bietet der Freistaat Thüringen unter https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage eine tagesaktuelle Übersicht, welche Inzidenz-abhängigen Maßnahmen gemäß der Gesetzeslage in den jeweiligen Thüringer Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gelten.
Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestimmte Schwellenwerte wieder überschreiten, würden entsprechende Lockerungen am übernächsten Tag wieder entfallen und automatische festgelegte Verschärfungen in Kraft treten.