Derzeit geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen
Beachten und Befolgen Sie unbedingt diese gegenwärtig gültigen Verordnungen des Freistaates Thüringen bzw. Allgemeinverfügungen des Landkreises Sonneberg im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.
Inzidenzlage im Landkreis Sonneberg
Da zahlreiche Eindämmungsmaßnahmen und Öffnungsschritte in den Regionen von der jeweiligen pandemischen Lage abhängig sind – maßgeblich ist hier die Entwicklung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz entsprechend der Angaben des Robert Koch-Instituts – finden Sie zunächst aktuelle Angaben, auch für den Landkreis Sonneberg, unter www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen sowie unter https://corona.rki.de.
„Bundes-Notbremse“:
Viertes Bevölkerungsschutzgesetz (gültig bis 30.06.2021)
Wichtige Informationen sowie einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Bundes-Einreiseverordnung:
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (gültig bis auf Weiteres)
Wichtige Informationen sowie einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog zur Einreiseverordnung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:
Thüringer Verordnung bzgl. Kitas, Jugendhilfe, Schulen und Sport:Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) vom 13. Februar 2021 (gültig bis 30.07.2021)
Thüringer Allgemeinverfügung bzgl. Kitas, Schulen, Jugendhilfe und Sport:
Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) (gültig bis 30.06.2021)
Eine Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen im Freistaat Thüringen finden Sie unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage.
Fragen zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens oder den Thüringer Verordnungen werden an der Corona-Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamt beantwortet: 0361/57 3321-188 (Mo – Do: 8 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 14 Uhr)
Die aktuell im Freistaat Thüringen gültigen Corona-Verordnungen und viele weitere Informationen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter:
https://www.tmasgff.de/covid-19
Häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter:
https://www.tmasgff.de/covid-19/faq
Regelungen, die den Themenbereich Kinderbetreuung, Schule und Sport betreffen, finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus
Auskünfte zu häufig gestellten Fragen bezüglich Kindergärten, Schulen und Sport werden hier erteilt:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#faq
Antragsformulare auf Entschädigungsleistungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG):
https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerderung/corona/index.aspx