aktuell gültige Verordnungen und Allgemeinverfügungen in Thüringen und dem Landkreis Sonneberg (Stand 08.06.2021)

Derzeit geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen

Beachten und Befolgen Sie unbedingt diese gegenwärtig gültigen Verordnungen des Freistaates Thüringen bzw. Allgemeinverfügungen des Landkreises Sonneberg im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Inzidenzlage im Landkreis Sonneberg
Da zahlreiche Eindämmungsmaßnahmen und Öffnungsschritte in den Regionen von der jeweiligen pandemischen Lage abhängig sind – maßgeblich ist hier die Entwicklung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz entsprechend der Angaben des Robert Koch-Instituts – finden Sie zunächst aktuelle Angaben, auch für den Landkreis Sonneberg, unter www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen sowie unter https://corona.rki.de.

 

„Bundes-Notbremse“:

Viertes Bevölkerungsschutzgesetz (gültig bis 30.06.2021)

Wichtige Informationen sowie einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Hier finden Sie Hinweise, welche Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ unter anderem im Landkreis Sonneberg gelten.

Hier finden Sie Hinweise, welche Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ in Bezug auf Schulen und Kindergärten gelten.

 

Bundes-Einreiseverordnung:

Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (gültig bis auf Weiteres)

Wichtige Informationen sowie einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog zur Einreiseverordnung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.

 

Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung:

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung – ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) (gültig bis 30.06.2021)

Hier finden Sie Hinweise, welche Maßnahmen der Landesverordnung unter anderem im Landkreis Sonneberg gelten.

Thüringer Verordnung bzgl. Kitas, Jugendhilfe, Schulen und Sport:Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) vom 13. Februar 2021 (gültig bis 30.07.2021)

 

Thüringer Allgemeinverfügung bzgl. Kitas, Schulen, Jugendhilfe und Sport:

Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) (gültig bis 30.06.2021)

 

Eine Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen im Freistaat Thüringen finden Sie unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage.

 

Fragen zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens oder den Thüringer Verordnungen werden an der Corona-Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamt beantwortet: 0361/57 3321-188 (Mo – Do: 8 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 14 Uhr)

 

Die aktuell im Freistaat Thüringen gültigen Corona-Verordnungen und viele weitere Informationen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter:
https://www.tmasgff.de/covid-19

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter:
https://www.tmasgff.de/covid-19/faq

 

Regelungen, die den Themenbereich Kinderbetreuung, Schule und Sport betreffen, finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus

 

Auskünfte zu häufig gestellten Fragen bezüglich Kindergärten, Schulen und Sport werden hier erteilt:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#faq

 

Antragsformulare auf Entschädigungsleistungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG):

https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerderung/corona/index.aspx