Hinweise zum Stufenplan der „Bundes-Notbremse“ und der Landesverordnung

Hinweise zum Stufenplan der „Bundes-Notbremse“ und der Landesverordnung

 

Da zahlreiche Eindämmungsmaßnahmen und Öffnungsschritte in den Regionen von der jeweiligen pandemischen Lage abhängig sind – maßgeblich ist hier die Entwicklung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz entsprechend der Angaben des Robert Koch-Instituts – finden Sie zunächst aktuelle Angaben zur Inzidenz, auch für den Landkreis Sonneberg, unter www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen sowie unter https://corona.rki.de.

Zudem bietet der Freistaat Thüringen unter https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage eine tagesaktuelle Übersicht, welche Maßnahmen folglich in den Thüringer Regionen gelten, darunter auch im Landkreis Sonneberg.

Unterschreitet ein Landkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert von 100 bzw. 50 oder 35, so treten an dem übernächsten Tag Lockerungen in Kraft.

Seit Mittwoch, dem 2. Juni liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Sonneberg unterhalb von 100. Damit ist das stabile Unterschreiten des Schwellenwertes im Sinne der Gesetzeslage an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen jedoch noch nicht erfüllt. In Folge greifen nach wie vor die Eindämmungsmaßnahmen der „Bundes-Notbremse“ und die Lockerungen der Thüringer Landesverordnung gelten im Landkreis Sonneberg wiederum noch nicht. Wenn die RKI-Inzidenz des Kreises auch an den kommenden Tagen bis einschließlich Montag, den 7. Juni 2021 unter 100 bleibt, könnten die diesbezüglichen Lockerungen unter Berücksichtigung des auszuklammernden Sonntags und des Übergangstags nach Erreichen der Fünf-Werktage-Bedingung frühestens am Mittwoch, dem 9. Juni 2021, greifen.