7. Juli 2020: Neue Thüringer Corona-Verordnung
Gültig vom 16. Juli bis 30. August 2020
Am 16. Juli tritt eine neue Thüringer Verordnung in Kraft. Im Vergleich zur aktuellen Verordnung vom 13. Juni 2020 gibt es nur kleine Änderungen. Alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz bleiben auch weiterhin in Kraft.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Besuchsregel wird erweitert auf
- zwei Besuche pro Bewohner/in bzw. Patient/in für bis zu zwei Stunden pro Tag
Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in geschlossenen Räumen gilt noch für:
- Gaststätten
- öffentliche Veranstaltungen
- Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen
- Hallen- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen
- Kulturelle Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Museen, Theater, Kinos etc.)
Bis 30. August bleiben weiterhin geschlossen:
- Diskotheken, Clubs
- Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote