Allgemeinverfügung Nr. 5/2020 des Landkreises Sonneberg über weitergehende Maßnahmen nach § 13 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO vom 14.05.2020

Da im Landkreis Sonneberg das Infektionsgeschehen leider noch nicht die gewünschte Entwicklung genommen hat, gilt für das Keisgebiet eine Allgemeinverfügung, die die Freigabemöglichkeiten der Thüringer Verordnung vom 12.05.2020 leider noch zeitlich und inhaltlich verzögert. Den Allgemeinverfügungstext finden Sie hier.