Neue Regelungen der Kfz.-Zulassungsbehörde angesichts der Corona-Lage

Das Landratsamt Sonneberg hat sich aufgrund der Ausbreitung des Corona Virus entschieden, die folgenden Änderungen in Bezug auf die KFZ-Zulassung vorzunehmen:

Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus wird der Dienstbetrieb der Kfz.-Zulassungsbehörde im Landratsamt Sonneberg nur noch für zwingende Notfälle und nach vorheriger Terminvereinbarung aufrechterhalten.

Möglich sind ausschließlich Zulassungen von Fahrzeugen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung sowie der Aufrechterhaltung des Dienstleistungsbetriebes. Zulassungen für Privatpersonen erfolgen nur bei nachgewiesenem Erfordernis. Hierzu zählt zum Beispiel ein Fahrzeugtausch aufgrund eines defekten Fahrzeuges oder Ähnlichem.

 

Die hierzu erforderliche Terminvergabe erfolgt unter den Telefonnummern 03675/871-424, -429, -472.

 

Folgende Verfahren sind bis zur Normalisierung des Dienstbetriebes ausgesetzt:

  • alle Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten (einschließlich Gebietsreform)
  • Erstellung von Ersatzdokumenten einschließlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Zulassung von „Freizeitfahrzeugen“ wie Krafträder, Quads, Wohnmobile, Wohnanhänger, Anhänger
  • Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Oldtimerfahrzeuge, rote Kennzeichen

 

Für Außerbetriebsetzungen gilt folgende Verfahrensweise:

  • bei Vorliegen der Voraussetzungen online über www.kreis-sonneberg.de oder
  • durch Übersendung der amtlichen Kennzeichenschilder und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausschließlich per Post an die Kfz.-Zulassungsstelle des Landratsamtes Sonneberg

 

Die Regelungen für die Autohäuser bleiben wie bisher bestehen.

Demnach erfolgt die Annahme von Zulassungsvorgängen der Autohäuser täglich in der Zeit von  08:00 bis 09:00 Uhr. Es erfolgt eine Prüfung und Bearbeitung im Verlauf des Tages. Die fertigen Unterlagen können am folgenden Arbeitstag zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr wieder abgeholt werden.

 

Landrat Hans-Peter Schmitz erklärt zur Neuregelung: „In anderen Landkreisen sind die Kfz.-Zulassungen aus Gründen des Infektionsschutzes gänzlich geschlossen. Diesen Weg wollen wir bei uns im Sinne unserer Autohäuser und Fahrzeughalter bewusst nicht gehen. Gleichwohl sind weitere Einschränkungen nötig, um Besucher wie Beschäftigte der Behörde zu schützen. Angesichts der Corona-Krise gilt es, die Kontakte auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Daher bitten wir um Verständnis für diese weitere Verschärfung der Terminregie.“

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