Die Sparkasse Sonneberg setzt die Beschlussfassung des Bundestags um und ermöglicht eine Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen von Verbraucherdarlehensverträgen bis zum 30. Juni 2020.
Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können.
Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist.
Damit die Sparkasse Sonneberg in der gebotenen Zeit sehr viele Anfragen bearbeiten kann, wurde auf www.spkson.de die Möglichkeit geschaffen, dass Kunden ihren Wunsch auf Aussetzung von Raten für die drei vom Gesetzgeber eröffneten Fälligkeitszeiträume hinterlegen.
Der Kunde muss dabei versichern, dass ihm entsprechend der Gesetzesformulierung Corona-bedingt Einnahmen verloren gegangen sind und er die Raten auch nicht auf anderem Weg zumutbar leisten kann.
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