weiterhin geltende Allgemeinverfügung Quarantäne vom 13.03.2020

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes hat der Landrat des Landkreises Sonneberg bereits am 13.03.2020 eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer angeordnet. Diese ist nach wie vor gültig.

Den Verfügungstext finden Sie hier.