Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Der Freistaat Thüringen hat am 26.03.2020 eine Grundsatzverordnung erlassen. Sie regelt die Hauptpflichten in Bezug auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ist auch Grundlage für die Ahndung von Zuwiderhandlungen.

Den Verordnungstext finden Sie hier.