Aktualisierung der Regelungen über die Notbetreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Regelungen zur Notfallbetreuung von Kindern überarbeitet.

Der Freistaat Thüringen hat seinen Erlass vom 19.03.2020 über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Hinblick auf die Regelungen über die Notbetreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII aktualisiert.