Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Sonneberg mit Verboten für die Bereiche im Einzelhandel, Handwerk, Gaststättengewerbe und Tourismus

Der Landkreis Sonneberg hat im Rahmen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des CoronaVirus eine neue Allgemeinverfügung (Nr. 001/2020) erlassen.

Die bisher geltenden Allgemeinverfügungen des Landkreises Sonneberg vom 14.03.2020 (Schließung
von Betreuungseinrichtungen), vom 16.03.2020 (Untersagung von Veranstaltungen)
und vom 17.03.2020 (Verbot und Beschränkung von Kontakten in besonderen
öffentlichen Bereichen) werden mit dem Erlass dieser neuen Allgemeinverfügung aufgehoben.

An deren Stelle tritt die neue Allgemeinverfügung Nr. 001/2020