Allgemeinverfügung Untersagung von Veranstaltungen

Allgemeinverfügung Untersagung von Veranstaltungen

„Im gesamten Gebiet des Landkreises Sonneberg ist es untersagt, Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Ansammlungen sowie Aufzüge durchzuführen oder hieran teilzunehmen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.
Diese Allgemeinverfügung wird am Tage nach Bekanntgabe in der örtlichen Presse wirksam und gilt zunächst bis zum 19.04.2020.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Allgemeinverfügung vom 12. März 2020
(Untersagung von Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstigen Ansammlungen) außer Kraft.“

ORIGINALTEXT: Allgemeinverfügung zur Untersagung von Veranstaltungen im Landkreis Sonneberg

Achten Sie auf weitere, aktuelle Informationen vom Landkreis Sonneberg auf dessen Internetseite: www.kreis-sonneberg.de