Wichtige Informationen zum Coronavirus - COVID19
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, nachfolgend finden Sie wichtige Informationen der Gemeinde Föritztal und anderer offizieller Stellen zum Coronavirus.
Bitte informieren Sie sich auch auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg.
Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde fortgeschrieben
Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist fortgeschrieben worden. Die Regelungen gelten zunächst bis 30.11.2020. Sie können hier die aktuelle Lesefassung herunterladen.
Derzeit geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen
Beachten und Befolgen Sie unbedingt diese gegenwärtig gültigen Verordnungen des Freistaates Thüringen bzw. Allgemeinverfügungen des Landkreises Sonneberg im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Allgemeinverfügung Nr. 6/2020 des
Landkreis Sonneberg in Corona-Stufe rot: Pflicht zu nochmals erweiterten Hygieneschutzbestimmungen
Im Landkreis Sonneberg hat die Inzidenz – sprich die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – nunmehr auch den Schwellenwert von 50 überstiegen.
Neue Thüringer Corona-Sonderverordnung tritt heute in Kraft
Im Freistaat Thüringen gilt ab heute die Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Der Freistaat setzt mit dieser Verordnung die Vorgaben des Beschlusses
Allgemeinverfügung Nr. 10 des Landkreises Sonneberg
Anbei finden Sie den Text der Allgemeinverfügung Nr. 10 des Landkreises Sonneberg vom 29.10.2020 zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus.Diese Verordnung ist ab dem 31.10.2020 in Kraft und gilt bis
Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Hier finden Sie die Lesefassung der Vierten Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte Thüringer Quarantäneverordnung). Danach müssen sich Einreisende aus Risikogebieten grundsätzlich
Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung -2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO-) ist in Kraft getreten. Sie können hier die Lesefassung herunterladen, in
Informationen für alle Urlauber und Reisende
Angesichts der Coronavirus-Pandemie sind vor allem bei Urlauben oder sonstigen Reisen in Risikogebiete wichtige Regelungen zu befolgen, die gegebenenfalls auch eine Quarantäne bei der Wiedereinreise nach sich ziehen. Lesen Sie
Landkreis Sonneberg hebt Allgemeinverfügung Nr. 7 auf
Beschäftigte in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einzelhandel, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben oder Behörden sind nicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Die Allgemeinverfügung wurde zum 25.07.2020 aufgehoben. Die gesamte Meldung können Sie
Allgemeinverfügung Nr. 8 des Landkreises Sonneberg
Anbei finden Sie den Text der Allgemeinverfügung Nr. 8 des Landkreises Sonneberg zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus.Mit dieser Verordnung werden die Verfügungen aus der Allgemeinverfügung Nr. 7 vom 11.06.2020 für
Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Anbei finden Sie den Verordnungstext der aktuell gültigen Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus.
Neue Corona-Verordnung in Kraft
7. Juli 2020: Neue Thüringer Corona-Verordnung Gültig vom 16. Juli bis 30. August 2020 Am 16. Juli tritt eine neue Thüringer Verordnung in Kraft. Im Vergleich zur aktuellen Verordnung vom
Hinweise zur Handhabung von Veranstaltungen
Der Landkreis Sonneberg hat Hinweise zur Handhabung von Veranstaltungen, privaten und familiären Feiern im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie veröffentlicht. Den Presseinformationstext finden Sie hier.
Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Anbei finden Sie den Verordnungstext der aktuell gültigen Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus.
Verordnung über die Infektionsschutzregeln in Kindergärten, Schulen und im Sportbetrieb erlassen
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat eine Verordnung zu Infektionsschutzregeln in Kindergärten, Schulen und im Sportbetrieb erlassen. Den Verordnungstext finden Sie hier. Hinweise können Sie folgender Internetseite
Allgemeinverfügung Nr. 7/2020 des Landkreises Sonneberg über Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO
Aufgrund des weiterhin noch nicht zufriedenstellenden Infektionsgeschehens im Landkreis tritt ab dem 13.06.2020 eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, die Abweichungen von den landesweit geltenden Vorschriften regelt. Wir bitten um Beachtung.
Allgemeinverfügung Nr. 6/2020 des Landkreises Sonneberg zur Isolation von Verdachtspersonen vom 10.06.2020
Der Landkreis Sonneberg hat eine Allgemeinverfügung zur Isolation von Verdachtspersonen erlassen. Wir bitten um Beachtung. Den Allgemeinverfügungstext finden Sie hier.
Allgemeinverfügung Nr. 5/2020 des Landkreises Sonneberg über weitergehende Maßnahmen nach § 13 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO vom 14.05.2020
Da im Landkreis Sonneberg das Infektionsgeschehen leider noch nicht die gewünschte Entwicklung genommen hat, gilt für das Keisgebiet eine Allgemeinverfügung, die die Freigabemöglichkeiten der Thüringer Verordnung vom 12.05.2020 leider noch